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Die Territoriallandwehr um die Grafschaft Steinfurt

Von Gottfried Bercks

Um das Gebiet der Grafschaft Steinfurt lag im Mittelalter ein Ring von Landwehren, die die Grenze zwischen der Grafschaft Steinfurt und dem Fürstbistum Münster bildeten. Diese Territoriallandwehren lagen auf bischöflichem Gebiet und sollten den Bereich des Bistums nach außen, in diesem Fall gegen den Steinfurter Grafen absichern. Die an der südlichen Grafschaftsseite liegenden Landwehren bildeten gleichzeitig die Gogerichtsgrenzen zwischen Rüschau, Dreingau bzw. Meest. Die Entstehung ist um 1300 festzulegen, da der Steinfurter 1279 das grenznahe Gogericht „Rüschau“ und der Bischof 1296 das ebenfalls grenznahe Gogericht „Sandwelle“ erwarb, was natürlich wiederholt zu Auseinandersetzungen Anlass gab. Die älteste schriftliche Quelle stammt aus dem Jahr 1321, als der damalige Bischof Ludwig von Hessen von Landwehrarbeiten berichtete, die die kirchspielansässigen Bauern durchzuführen hatten. Dafür, dass sie die Verteidigung der Landwehr gegen Räuber, Gewalttäter und Eindringlinge übernahmen, wurden sie von der allgemein gültigen Sterbegeldabgabe, die aus dem besten Pferd und Waffen bestand, entlastet.

Den Landwehren kamen aber noch andere Bedeutungen zu. Wer sie kontrollierte, beherrschte den Zugang zur Stadt Münster und konnte über eine Sperrung der alten Handelswege einen Druck nach innen ausüben. Zwei mittelalterliche Strassen kamen aus dem Steinfurter Raum auf Münster zu. Einmal waren es der Horstmarer Landweg, der am „Sturler Baum“, und dann die Alte Münsterstiege, die am „Plettendorfer Baum“ die Landwehr jeweils kreuzte.

An beiden Stellen ist die Landwehr auch heute noch gut erhalten.

Am „Sturler Baum“ ist sie zweiwallig und etwa 25 bis 30m breit. Sie umfasst zwei Außengräben, zwei Wälle und den mittleren Landwehrgraben. Da der Außengraben zu Steinfurt hin tiefer ist und der anliegende Wall eine steilere Böschung als auf der anderen Seite aufweist, kann man schließen, dass diese Seite bewusst wehrhafter ausgebildet wurde. Es wurde also zwischen Wehr- und Schutzseite differenziert. Im Bereich der Steinfurter Aa verlief die Landwehr nicht durchgängig. Vielmehr integrierte man Teile von Aa und „Nebenaa“ in das Wehrsystem, da die Sümpfe in den Niederungen beider Gewässer zu damaliger Zeit ein nicht zu unterschätzendes natürliches Hindernis darstellten.

Die besonders stark gefährdeten Landwehrteile am „Plettenberger Baum“ sind als Dreiwallanlage nahezu symmetrisch ausgebaut worden, so dass sie für Angreifer als Abwehr (Aussenseite) und für Eindringlinge als Falle (Innenseite) dienten. Sie haben eine Breite von 32.50m und weisen einen Höhenunterschied von 2.00m – 2.50m aus. An einzelnen Landwehrteilen, einigen Resten und Spuren von ihnen, lässt sich Ihr Verlauf bis in die Einbuchtung südöstlich der Höfe Marquarding und Grautmann in Borghorst verfolgen, um von dort in den „Landwehrgraben“ nach Südosten und in einer Biegung nach Nordosten in den „Neuen Graben“ bis in die Spitze des „Lintel“ überzugehen.  

 

Im Laufe der Jahrhunderte haben die Landwehren ihre Verteidigungsposition verloren. Deutlich ist das im 30jährigen Krieg geworden. Jedoch wegen der Linienführung im Grenzbereich und der Zollerhebung an den Übergängen sind sie noch lange erhalten geblieben.

Seit dem 17. Jahrhundert sind die Grundstücksflächen zunehmend an Anwohner verkauft oder verpachtet worden. Heute sind die noch vorhandenen Landwehrreste als Bodendenkmäler geschützt, da sie die mittelalterliche Wirklichkeit wiederspiegeln.